Auftrag

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Unser Auftrag lautet, den Übergangs- und Entwicklungsländern im Rahmen der Politik der Europäischen Union im Bereich Außenbeziehungen durch die Reform ihrer Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsmarktsysteme zu helfen, das Potenzial ihres Humankapitals auszuschöpfen.

Wir unterstützen 28 an die EUgrenzende Länder bei der Verbesserung ihrer Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Analyse von Qualifikationserfordernissen und der Entwicklung ihrer Arbeitsmärkte. Dadurch helfen wir ihnen bei der Verbesserung des sozialen Zusammenhalts und der Erzielung eines nachhaltigeren Wirtschaftswachstums, das wiederum den Mitgliedstaaten und ihren Bürgerinnen und Bürgern durch die Verbesserung der wirtschaftlichen Beziehungen zugutekommt.

Wir arbeiten länderspezifisch wie auch länderübergreifend zusammen, indem wir die Rahmenbedingungen für politische Kontinuität schaffen und eine faktengestützte Politikgestaltung und -umsetzung fördern. Wir arbeiten häufig unter unsicheren und zuweilen auch instabilen Rahmenbedingungen. Dennoch sind wir eine der wenigen Agenturen, die von aufeinander folgenden Regierungen mit wechselnden politischen Prioritäten angerufen werden, was unserem Ansehen als unabhängige Agentur geschuldet ist, die hochwertige Arbeit leistet und sich konstruktiv engagiert.

Unsere Tätigkeiten mit Partnerländern erstrecken sich auf eine Reihe verwandter Bereiche:

  • Analyse der Qualifikationserfordernisse und des Beschäftigungsbedarfs
  • Governance der Systeme einschließlich der Einbeziehung der Interessenträger
  • Sozialer Dialog und Einbindung des privaten Sektors
  • Qualifikationssysteme und Qualitätssicherung
  • Ausbildung am Arbeitsplatz
  • Lehrerausbildung
  • Unternehmerisches Lernen und Kernkompetenzen und
  • Berufsberatung.

Bevor wir die Arbeit in einem Land aufnehmen, führen wir eine eingehende Analyse der EU-Strategien zur Entwicklung des Humankapitals, der sozialen Werte und der außenpolitischen Prioritäten durch und setzen dies in Bezug zu den Erfordernissen und angestrebten Entwicklungen des Partnerlandes im Rahmen der Gesamthilfe für dieses Land im Bereich des Humankapitals.

Wir arbeiten mit den europäischen Organen, der Wirtschaft, den Sozialpartnern und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen auf EU-Ebene zusammen. Wir unterstützen die Europäische Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) bei ihrer Programmplanung, damit die Hilfe der EU gezielt auf die Kapazitäten und Prioritäten der Länder ausgerichtet ist. Wir arbeiten eng mit Eurofoundund dem Cedefopzusammen, um zu gewährleisten, dass die Analysen und bewährten Vorgehensweisen der EU-Mitgliedstaaten über den EU-Rahmen hinaus gemeinsam genutzt werden und zur Unterstützung der Reformen in den Partnerländern beitragen.

Wir arbeiten aber auch mit einer Reihe von internationalen Interessenträgern und einschlägigen internationalen Organisationen und Gebern zusammen. Den Rahmen bildet der Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik und die Humankapitaldimension in der Agenda der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung, in der zwei konkrete Ziele für Bildung und Beschäftigung für alle Partnerländer ausgewiesen werden und durch die die Strategie und die Aktivitäten der agenturübergreifenden Arbeitsgruppe zur beruflichen Aus- und Weiterbildung vorangetrieben werden, an der wir uns aktiv beteiligen.

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung wurde 1990 durch die Verordnung Nr. 1360 des Rates errichtet, die 2008 als Nr. 1339 neu gefasst wurde. In der Neufassung der Verordnung sind die Aufgaben der ETF hinsichtlich ihres Beitrags zur Entwicklung des Humankapitals im Zusammenhang mit der Politik der Europäischen Union im Bereich Außenbeziehungen dargelegt. In diesem Zusammenhang bezeichnet der Ausdruck Entwicklung des Humankapitals Maßnahmen, die durch die Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur lebenslangen Entwicklung der Fertigkeiten und Kompetenzen von Personen beitragen.